Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.08.1988 - 10 TH 220/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3980
VGH Hessen, 16.08.1988 - 10 TH 220/88 (https://dejure.org/1988,3980)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.08.1988 - 10 TH 220/88 (https://dejure.org/1988,3980)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. August 1988 - 10 TH 220/88 (https://dejure.org/1988,3980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Generalpräventive Erwägungen bei der Ausübung des Ausweisungsermessens gegenüber EG-Ausländern; Maßgebender Zeitpunkt für die gerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Berücksichtigung von Veränderungen in den persönlichen Lebensverhältnissen des Ausgewiesenen bis zum ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1987 - 13 S 597/87

    Anforderungen an die Zukunftsprognose bei einem straffällig gewordenen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.08.1988 - 10 TH 220/88
    Da bei sogenannten EG-Ausländern generalpräventive Erwägungen bei der Ausübung des Ausweisungsermessens ausgeschlossen sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juni 1987 - 13 S 597/87 -, InfAuslR 1987, 328 - 329 f. - vgl. ferner EuGH, Urteil vom 26. Februar 1975, EuGHE 1975, 297 - 307 f. -), könnte die ausgesprochene Ausweisung in dem noch zu erteilenden Widerspruchsbescheid allenfalls aufrechterhalten bleiben, wenn sich die vom Antragsgegner in der angegriffenen Ausweisungsverfügung angestellten spezialpräventiven Erwägungen als (noch) aktuell und stichhaltig erweisen sollten.
  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus VGH Hessen, 16.08.1988 - 10 TH 220/88
    Da bei sogenannten EG-Ausländern generalpräventive Erwägungen bei der Ausübung des Ausweisungsermessens ausgeschlossen sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juni 1987 - 13 S 597/87 -, InfAuslR 1987, 328 - 329 f. - vgl. ferner EuGH, Urteil vom 26. Februar 1975, EuGHE 1975, 297 - 307 f. -), könnte die ausgesprochene Ausweisung in dem noch zu erteilenden Widerspruchsbescheid allenfalls aufrechterhalten bleiben, wenn sich die vom Antragsgegner in der angegriffenen Ausweisungsverfügung angestellten spezialpräventiven Erwägungen als (noch) aktuell und stichhaltig erweisen sollten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92

    Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion;

    Steht die Widerspruchsentscheidung noch aus, wie hier, hat das Gericht im Aussetzungsverfahren Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (vgl. HessVGH, Beschluß vom 16.08.1988 - 10 TH 220/88 - InfAus1R 1988, 322 (323); Beschluß vom 02.02.1990 - 10 TH 63/90 - InfAus1R 1990, 149 (150); GK-AuslG § 45 Rdn. 828).
  • VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87

    Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige

    Sollte diese Prüfung zu einem für die Klägerin negativen Ergebnis führen, wird die Ausländerbehörde zu beachten haben, daß nach Art. 6 der Richtlinie 64/221 des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (a.a.O.) eine umfassende Begründungspflicht gegenüber dem betroffenen EG-Ausländer besteht und nach Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie bei Maßnahmen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit ausschließlich das persönliche Verhalten der in Betracht kommenden Einzelpersonen ausschlaggebend sein darf, also generalpräventive Erwägungen nicht entscheidend ins Gewicht fallen dürfen (EuGH, Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 -, Slg. 1975 S. 297; und vom 18. Mai 1982, a.a.O.; vgl. ferner Hess. VGH, Beschluß vom 16. August 1988 - 10 TH 220/88 -, InfAuslR 1988, 322).
  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92

    Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer

    Freizügigkeitsberechtigte Angehörige von Mitgliedstaaten der EG dürfen nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit ausgewiesen werden (Art. 3 Abs. 1 Richtlinie Nr. 64/221/EWG; § 12 Abs. 1 Satz 1 AufenthG/EWG), die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt bei ihnen für sich allein nicht für die Anordnung einer Ausweisung (Art. 3 Abs. 2 Richtlinie Nr. 64/221/EWG; § 12 Abs. 4 AufenthG/EWG), und die Ausweisung darf - außer bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - nur auf ein persönliches Verhalten des EG-Staaters gestützt werden (Art. 3 Abs. 1 Richtlinie Nr. 64/221/EWG; § 12 Abs. 3 Satz 1 AufenthG/EWG), was vor allem bedeutet, daß generalpräventive Erwägungen grundsätzlich ausgeschlossen sind (EuGH, 26.02.1975, EuGHE 1975, 297 = NJW 1975, 1096; BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73 -, BVerwGE 49, 60; Hess. VGH, 16.08.1988 - 10 TH 220/88 -, InfAuslR 1988, 322; VGH Baden-Württemberg, 15.06.1987 - 13 S 597/87 -, InfAuslR 1987, 328).
  • VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen, vorläufiger Rechtsschutz auf Antrag

    Da über den Widerspruch der Antragstellerin zu 2) noch nicht entschieden ist, sind die im Laufe des vorliegenden Beschwerdeverfahrens neu eingetretenen bzw. bekanntgewordenen Tatsachen im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen (Hess. VGH, Beschluß vom 16. August 1988 - 10 TH 220/88 -, InfAuslR 1988, 322).
  • VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen

    Unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens und der sich daraus ergebenden Änderungen des Sachverhalts, die vor Abschluß des Widerspruchsverfahrens auch bei der gerichtlichen Nachprüfung der Ausweisung zu berücksichtigen sind (Hess. VGH, Beschluß vom 16. August 1988 -- 10 TH 220/88 --, InfAuslR 1988, 322 f.), erscheint es nahezu ausgeschlossen, daß die Widerspruchsbehörde im Rahmen ihrer pflichtgemäßen Ausübung des Ausweisungsermessens zu einer Bestätigung der angegriffenen Entscheidung gelangen wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht